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Plinius: Epistulae

    Kapitel 16

    C. PLINIUS PATERNO SUO S. Confecerunt me infirmitates meorum, mortes etiam, et quidem iuvenum. Solacia duo nequaquam paria tanto dolori, solacia tamen: unum facilitas manumittendi — videor enim non omnino immaturos perdidisse, quos iam liberos perdidi -, alterum quod permitto servis quoque quasi testamenta facere, eaque ut legitima custodio. Mandant rogantque quod visum; pareo ut iussus. Dividunt donant relinquunt, dumtaxat intra domum; nam servis res publica quaedam et quasi civitas domus est. Sed quamquam his solaciis acquiescam, debilitor et frangor eadem illa humanitate, quae me ut hoc ipsum permitterem induxit. Non ideo tamen velim durior fieri. Nec ignoro alios eius modi casus nihil amplius vocare quam damnum, eoque sibi magnos homines et sapientes videri. [...]

    C. Plinius grüßt seinen Paternus. Krankheiten der Meinen, ja sogar Todesfälle, und zwar besonders die der jungen Menschen, haben mich hart getroffen. Es gibt zwei Trostmittel, die keineswegs angemessen sind für einen so großen Schmerz, aber trotzdem Trostmittel sind: Zum einen die Möglichkeit der Freilassung - es scheint mir, sie nicht gänzlich vor der Zeit verloren zu haben, wenn ich sie als schon Freigelassene verloren habe -; zum anderen, dass ich auch meinen Sklaven gestatte, eine Art Testament zu machen, und mich dann an dieses halte, als wäre es rechtskräftig. Sie geben Aufträge und ordnen an, wie es ihnen gefällt, ich gehorche wie befohlen. Sie verteilen, schenken, hinterlassen, natürlich nur innerhalb der Hausgemeinschaft; denn für die Sklaven ist das Haus eine Art Staat und gewissermaßen eine Gemeinde. Gewiss beruhige ich mich bei diesen tröstlichen Gedanken; aber eben diese menschliche Regung, die mich dazu gebracht hat, das zu gestatten, macht mich weich und schwach. [...]

    Quelle des lateinischen Textes: TheLatinLibrary
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